Gebühren, Abgaben und Entgelte in Bitz
Über nachfolgenden Link werden Sie auf die
Seite "Ratsinformation" weitergeleitet auf
welcher Sie alle Ortsrechtssatzungen mit den
zugehörigen Gebühren aufrufen können.
https://bitz.ris-portal.de/ortsrecht
I. Abwasserbeseitigung - in der Orstrechtssammlung 02
II. Benutzungsentgelte für Sport- und Versammlungsräume
sowie die vorliegenden Benutzungsordnungen
Festhalle, Sporthalle, Feuerwehrhaus, Aula - in der Orstrechtssammlung 16
Forsthütte - in der Orstrechtssammlung 11 / Antrag für die Forsthütte Ortsrechtssammlung 11.1
III. Bestattungswesen sowie zugehörige Gebühren - in der Orstrechtssammlung 12
IV. Hundesteuer - in der Ortsrechtssammlung 18
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 84,00 EUR. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 600 €.
Beginnt, oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 168,00 EUR.
V. Kindergartenentgelte
VI. Realsteuerhebesätze
VII. Wasserversorgung
Die Energie- und Wasserversorgung Bitz (EWB) versorgt die Gemeinde Bitz mit Strom, Wasser und Gas. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Seite der ew-bitz.de.